Laubbläser und Laubsauger: Spezialisten für den Herbst

Laubbläser und Laubsauger sind die Spezialisten für den Herbst: Wenn das bunte Herbstlaub an den Bäumen die Natur von ihrer schönsten Seite zeigt, sind die farbenfrohen Blätter in den verschiedensten Gelb‐ und Rotschattierungen schön anzusehen, aber leider hält die Pracht nicht lange an und die Blätter landen nach und nach auf dem Boden. Je nach Baumart kann das anfallende Laub im heimischen Garten gewaltige Ausmaße erreichen. Hier kommen die Laubsauger und Laubbläser ins Spiel, um dem Laubteppich auf den Pelz zu rücken, ersparen sie uns doch mühsame Stunden an Rechen und Harken. Trotzdem gibt es auch viele Stimmen gegen ihren Einsatz. Dieser Beitrag widmet sich daher dieser kontroversen Diskussion, erklärt die Funktionsweise und Anwendungsgebiete von Laubbläsern und Laubsaugern, zeigt gesetzliche Vorschriften auf und gibt weitere Tipps für den Einsatz.

Laubsauger: Funktionsweise und Anwendung

Laubsauger sind meist 2‐in‐1‐Talente, denn sie können oft Laub sowohl in den integrierten Laubfangsack einsaugen, als auch mittels Blasfunktion zu einem Haufen zusammenblasen. Die Saugfunktion ist vergleichbar mit einem Staubsauger, wobei die eingesaugten Blätter bei vielen Modellen durch einen Häcksler noch zerkleinert werden. Die Blasfunktion ersetzt hingegen den Rechen. Dadurch, dass zwei Funktionen in einem Gerät kombiniert werden, wiegen Laubsauger meist vergleichsweise etwas mehr als reine Bläser. Daher sind sie auch oft mit Tragegurt und kleinen Rollen vorne am Saugrohr ausgestattet, damit dir auch bei größeren Laubmengen die Arme nicht schwer werden.

Laubbläser: Funktionsweise und Anwendung

Im Gegensatz zum Laubsauger, der sowohl Laub saugen, als auch Luft pusten kann, fokussieren sich Laubbläser auf ein Gebiet: Mit Luftgeschwindigkeiten bis zu 350 km/h fegen sie alles weg, was ihnen im Weg steht. Mit dem Laubbläser pustest du Laub, Zigarettenstummel, Sand und selbst kleinere Äste mühelos von Wegen und befestigten Flächen zielsicher zu praktischen Haufen zusammen. Das funktioniert übrigens auch auf Rasenflächen. Anders als beim gängigen Harken wird der Rasen nicht beschädigt. Mit nicht einmal 2 kg sind die meisten Laubbläser zudem angenehm leicht und wendig.

Akku, Kabel oder Benzin? Welchen Laubbläser bzw. -sauger brauchst du?

Die Profis, wie z. B. Garten‐ und Landschaftsgärtner, sowie kommunale Betriebe müssen häufig parkähnliche Flächen bearbeiten und nutzen daher fast ausschließlich benzinbetriebene Laubbläser. Diese Geräte haben gegenüber strom‐ oder akkubetriebenen Geräten deutliche höhere Leistungen, sind mobil und lange einsatzfähig.

Für den üblichen Hausgebrauch bieten sich elektrische Laubbläser an, die mit Strom oder über Akkus betrieben werden. Warum? Die Leistung dieser Geräte reicht in der Regel für private Anwendungen aus, sie sind emissionsfrei und vor allem sind sie deutlich leiser!

Bei größeren Grundstücken solltest du dich der Akku‐Variante zuwenden. Die modernen Lithium‐Ionen‐Akkus sind erstaunliche Energielieferanten und sorgen für einen leisen aber durchaus leistungsfähigen Betrieb. Natürlich punkten diese Geräte auch in der Mobilität gegenüber den kabelgebundenen Geräten. Ist der Garten fertig entlaubt, fällt der Ortswechsel zum Vorgarten und dem Gehweg mit dem Akku‐Bläser wesentlich leichter – die Suche nach einer freien Steckdose und verhedderte Verlängerungskabel entfallen. Einhell hat hier eine ganze Akku‐Familie im Sortiment: bei der Power X‐Change Akku‐Plattform können alle Geräte mit einem Akkutyp betrieben werden – darunter natürlich auch Akku‐Laubsauger und Akku‐Laubbläser.

Laubsauger und der Tierschutz

Besonders Laubsauger sind vielen Tierschützern und Umweltverbänden ein Dorn im Auge. Viele finden, dass die Geräte sogar komplett verboten werden sollten. Ein Grund dafür ist, dass das Laub vielen Kleintieren, wie z. B. Igeln oder Schmetterlingslarven als Unterschlupf für den Winter dient. Als Kompromiss solltest du also das Blattwerk im Garten nicht restlos beseitigen und beim Einsatz der Geräte stets auf eine vorsichtige Vorgehensweise achten. Auf Beeten oder unter Bäumen, Büschen und Hecken stören die Blätter meist nicht und die kleinen Lebewesen nehmen das Angebot gern als Rückzugsmöglichkeit zum Überwintern an. Es gibt jedoch auch gute Gründe, die für eine Entfernung des Laubs sprechen – zumindest an bestimmten Stellen:

Warum du den Rasen von Laub befreien solltest

Auch wenn es durch den Einsatz von Laubsaugern oder Laubbläsern deutlich vereinfacht wird, kann es je nach Größe der zu befreienden Fläche trotzdem eine aufwendige Angelegenheit werden, das Laub von Rasen, Garage und Co. zu entfernen. Viele stellen sich dann die Frage: Muss das sein? Hier lautet die klare Empfehlung: Vom Rasen solltest du die gefallenen Blätter auf jeden Fall entfernen, da das Gras durch eine dicke Laubschicht weniger Licht bekommt und dadurch nachhaltig geschädigt wird. Für einen schönen grünen Rasen im Frühjahr musst du also ran ans Laub!

Auch auf Gehwegen, Einfahrten und anderen Wegen, auf denen Personen unterwegs sind, sollten die Blätter entfernt werden. Nasses Laub, das auf dem Boden festgetreten wird, kann schnell zur gefährlichen Rutschpartie werden. Und dann ist da ja noch die gesetzliche Verpflichtung…

Das sagt das Gesetz zum Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern

Die Sache mit dem herbstlichen Laub ist in Deutschland sogar vom Gesetzgeber reguliert und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen die Verpflichtung Laub zu entfernen und zum anderen wie und wann Laubsauger und Laubbläser eingesetzt werden dürfen.

Muss ich das Laub auf meinem Grundstück entfernen?

Diese Frage kann mit einem klaren „Jein‟ beantwortet werden. Zunächst einmal kann dir niemand vorschreiben, dass du das Laub auf deinem Grundstück beseitigst. Und hier kommt gleich die Ausnahme: Außer natürlich, wenn es für andere Menschen zur Gefahr werden kann! Wie bereits erwähnt, kann nasses Blattwerk am Boden sehr rutschig werden und üble Stürze nach sich ziehen. Ähnlich wie beim Schneeräumen im Winter, haften hier die Grundbesitzer für ans Grundstück angrenzende Gehwege. Wer dies nicht tut, haftet für etwaige (Personen‐)Schäden!

Wann dürfen Laubbläser/ -sauger verwendet werden?

Hier ist das Gesetz recht eindeutig, da die meisten Geräte ordentlich Lärm verursachen. Je nach Modell können das über 110 Dezibel sein, was in etwa der Lautstärke einer lauten Kettensäge oder eines Rockkonzerts entspricht. Die durchschnittliche Schmerzgrenze liegt übrigens bei ca. 120 Dezibel! Um also vor besonders übereifrigen Nachbarn zu schützen (wir alle haben diesen einen…),  gibt es im Bundes‐Immissionsschutzgesetz unter §7 der Maschinenlärmschutzverordnung eine klare Regelung: In Wohngebieten dürfen Laubsauger und ‐bläser nur an Werktagen und nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr in Betrieb genommen werden. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen! Wer also zu später Stunde oder an Sonntagen unbedingt werkeln möchte, sollte lieber zu Rechen und Harke greifen.

Brauche ich beim Laubsauger/ -bläser Schutzausrüstung?

Aber auch während Zeiten, wenn die Arbeit mit Laubbläsern und Laubsaugern erlaubt ist, solltest du dich als Anwender gegen die Lautstärke wappnen und Schutzmaßnahmen ergreifen. Gegen Lärm helfen Kopfhörer oder Ohrstöpsel. Bei befestigten Flächen wie der Terrasse, dem Pflaster in der Einfahrt oder bei Gehwegen solltest du zudem Handschuhe und eine Schutzbrille tragen, da herumfliegende Steinchen oder aufgewirbelte Sandkörner schnell zur Gefahr werden können.

Persönliches Fazit

Abschließend bleibt festzustellen, dass diese Spezialisten das alljährliche Laubproblem deutlich angenehmer gestalten. Wer sich für die elektrische Variante entscheidet, umgeht dabei das Problem mit der Lautstärke und schädlichen Emissionen.

Und auch außerhalb der Herbstzeit finden sich gerade für den Laubbläser noch weitere Anwendungsmöglichkeiten:

Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

  • Gehwege oder Terrassen‐Flächen fegen
  • Rasenflächen sauber halten, z. B. nach dem Einsatz eines Akku‐Rasentrimmers
  • Trockenpusten von entleerten Kunststoffpools
  • Antreiben von Windspielen um die Kinder zu erfreuen – bequem aus dem Liegestuhl
  • Laubbläser‐Hockey mit einem Tennisball und drei anderen Laubbläser‐Besitzern

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Picture of the author Monika Aigner.
Verfasst von Monika Aigner
Veröffentlicht am 03.09.2021

Monika Aigner ist Projektmanagerin für Media & PR bei Einhell. Durch regelmäßige, interne Produktschulungen verfügt sie über umfangreiches Wissen zur Funktion und Anwendung verschiedenster Einhell Werkzeuge und Gartengeräte. Kombiniert mit verständlichen Anleitungen, gibt sie dieses Wissen in ihren Blogbeiträgen weiter.